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Schäden aufgrund von Baufehlern

“Wo Licht ist, da ist auch Schatten” - oder “Wo gehobelt wird, da fallen auch Späne”.

Bedauerlicherweise hat der eine oder andere Bauherr schon eine für ihn eher negative Auslegung dieser alten Volksweisheiten zu spüren bekommen.

Gerade im doch weitgespannten Bereich des Bauwesens stößt so mancher “ungeübte” Bauherr mitunter an Grenzen oder Tatbestände, die aus seiner Sicht nur schwerlich übersehbar, geschweige denn regulierbar sind.

Dies wiederum, so hat unsere Erfahrung gezeigt, nutzen unseriöse Unternehmen zu ihrem Vorteil und zum Nachteil der Bauherren aus.

Die “Geschäftsfelder” derartiger Unternehmen sind breitgefächert und reichen von der Planungsphase über die Grundstücksauswahl bis hin zur eigentlichen Bauphase und, nicht zu unterschätzen, der Gewährleistungsphase.

Der Bauherr schließt in der Regel zu all diesen Phasen seines Bauvorhabens Verträge ab und ist sich je nach Seriösität der Beratung über die evtl. zu erwartenden Konsequenzen bewusst - oder auch nicht.

Die Konsequenz wiederum daraus ist, dass für so manchen Bauherren das sprichwörtlich “böse Erwachen” entweder schon während der Bauphase (im günstigsten Fall) oder später, während der Nutzung des Bauwerkes (meist jedoch zu spät) kommt.

Das vertraglich versprochene Bauwerk hat nicht die zugesicherten Eigenschaften; schon nach kurzer (oder auch längerer) Nutzung treten Baufehler in Form von Mängeln, Schäden etc. zu Tage.

An dieser Stelle, wenn das Bauwerk nicht die vertraglich zugesicherten Eigenschaften aufweist, wird dann, insofern sich die beteiligten Parteien nicht einigen können, ein Sachverständiger beauftragt, den Mangel bzw. Schaden und die Ursachen, die dazu führten, festzustellen und ggf. Sanierungsvorschläge zu unterbreiten..

Dies kann je nach Absicht der Beteiligten außergerichtlich, im Rahmen eines Schiedsverfahrens geschehen; oder, eine Partei beauftragt ein Privatgutachten, welches zur Untermauerung der Forderungen und letzlich zur Unterstützung einer Klage bei Gericht dienen kann.

Unsere Leistungen:         Privatgutachten

                Schiedsgutachten

                Beratungsgutachten

                Gutachten im selbständigen Beweisverfahren

                Gerichtsgutachten

                Gutachterliche Stellungnahmen

         

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