Im Rahmen der gesetzlich angeordneten Gebäudeversicherung genießt jeder Grundstückseigentümer je nach abgeschlossenem Vertrag Versicherungsschutz bei Einwirkung von Elementarereignissen wie Feuer,
Sturm, Blitzschlag etc. oder bei Schäden durch Leitungswasser.Im angezeigten Schadensfall beauftragt dann das betroffene Versicherungsunternehmen entweder so genannte Schadensregulierer mit Begutachtung und
Regulierung des Schadens oder zieht bei größeren Schäden einen Sachverständigen hinzu.
Das gleiche Recht genießt der Versicherungsnehmer, indem er sich bei Zweifel an den durch den Versicherungssachverständigen
festgestellten Werten, ebenfalls eines Sachverständigen im so genannten Beiratsverfahren bedient.
Durch die Sachverständigen sind im Schadensfall (je nach Art des Versicherungsvertrages) der Neu- und der Zeitwert der
geschädigten Gebäude, der Neu- und Zeitwert des festgestellten Schadens, sowie weitere versicherte Kosten wie Aufräumungs- oder Abbruchkosten etc. und ggf. Mietausfallkosten zu ermitteln.
Dem Sachverständigen obliegt
es gleichfalls festzustellen, ob im jeweils vorliegenden Fall ein “reiner” Sachschaden vorliegt, oder ob ggf. z.B. bei Schäden während der Bauphase Bauleistungsschäden mit zu berücksichtigen sind.